Von der Idee bis zur Förderung

Übersicht der Förderprogramme Übersicht der Förderprogramme IV NRW.BANK NRW.BANK V Wer wird gefördert? Name des Programms? Was wird gefördert? Wie hoch wird gefördert? Wo gibt es weitere Informationen? Gründerinnen und Gründer, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen Einstiegsgeld Einstieg in die Selbstständigkeit Zuschuss für max. 24 Monate Höhe: abhängig von Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden (Ermessensleistung) www.arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Tel. 0800 45555-00* Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Entgeltersatzleistung nach dem SGB III haben Gründungszuschuss Einstieg in die Selbstständigkeit 1. Phase: zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld sowie zusätzlich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung für die Dauer von 6 Monaten 2. Phase: 300 € monatlich für die Dauer von 9 Monaten zur sozialen Absicherung, bei Nachweis von Geschäftstätigkeit (Ermessensleistung) www.arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Tel. 0800 45555 00* Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen Meistergründungsprämie NRW Investitionen und Betriebsmittel für Gründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen in NRW, sofern sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden Zuschuss (einmalig) i. H. v. 7.500 € für die erste Gründung. Förderfähige Ausgaben: mind. 15.000 € (ohne Personalkosten und Unternehmerlohn) Optional: 80%ige Bürgschaft über StarterScheck Handwerk NRW bis zu 200.000 € www.lgh.de Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. (LGH) Tel. 0211 30108-312 info@lgh.de www.bb-nrw.de Bürgschaftsbank NRW GmbH Tel. 02131 5107-0 info@bb-nrw.de Unternehmen (EU-KMU-Definition) Regionales Wirtschaftsförderungs- programm NRW (RWP) – gewerblich Gewerbliche arbeitsplatzschaffende bzw. -sichernde Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW Investitionszuschuss Der Umfang der Förderung ist abhängig von – Art des Vorhabens – Größe des Unternehmens – Investitionsort – Zahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze www.nrwbank.de Service-Center der NRW.BANK Tel. 0211 91741-4800 info@nrwbank.de Unternehmen (EU-KMU-Definition) in der Gründungsphase < 5 Jahre Regionales Wirtschaftsförderungs- programm NRW (RWP) – gewerblich Kosten der Markteinführung von innovativen Produkten in ausgewiesenen Fördergebieten in NRW Zuschuss i. H. v. 50% der förderfähigen Kosten, max. 100.000 € www.nrwbank.de Service-Center der NRW.BANK Tel. 0211 91741-4800 info@nrwbank.de * Kostenfreie Servicerufnummer. Zuschussförderung

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