Von der Idee bis zur Förderung

Übersicht der Förderprogramme Übersicht der Förderprogramme II NRW.BANK NRW.BANK III Beratungsförderung Wer wird gefördert? Name des Programms? Was wird gefördert? Wie hoch wird gefördert? Wo gibt es weitere Informationen? Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen Beratung der STARTERCENTER NRW Beratung und Unterstützung bei den erforderlichen Gründungsformalitäten Kostenlose Beratung www.startercenter.nrw.de STARTERCENTER NRW Infoline Tel. 0211 837 1939* Gründerinnen und Gründer mit innovativen und komplexeren Gründungsvorhaben NRWBANK.Finanzierungsbegleitung Nach erfolgter Erstberatung z. B. durch STARTERCENTER NRW: – Analyse der Unternehmensunterlagen und Prüfung der Einbindung öffentlicher Förderinstrumente Ergänzende kostenlose Beratung www.nrwbank.de/finanzierungsbegleitung Service-Center der NRW.BANK Tel. 0211 91741-4800 finanzierungsbegleitung@nrwbank.de Gründerinnen und Gründer sowie Angehörige der freien Berufe (Ausnahme: beratende Berufe) Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) – Gründungsberatung Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit: Beratung zur – Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten – Übernahme eines Unternehmens bzw. einer mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen Zuschuss i. H. v. 50% eines Tagewerksatzes, max. 400 € je Tagewerk (erhöhter Fördersatz für Bezieher von Arbeits- losengeld II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrück- kehrende i. H. v. 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 €); bis zu 4 Tagewerke förderbar (Betriebsübernahme: bis zu 6 Tagewerke) www.lgh.de Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. (LGH) Tel. 0211 30108-315 info@lgh.de IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) Tel. 0211 36702-30 ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de Gründerinnen und Gründer sowie Angehörige der freien Berufe (Ausnahme: beratende Berufe) Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) – Zirkelberatung Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit: – Beratung zur Erstellung, Optimierung und Prüfung von Gründungskonzepten durch eine Kombination von Gruppen- beratung (für i. d. R. 4 bis max. 6 Personen) und Einzelberatung Zuschuss i. H. v. 50% eines Tagewerksatzes, max. 400 € je Tagewerk (erhöhter Fördersatz für Bezieher von Arbeits- losengeld I und II sowie Hochschulabsolventen und Berufs- rückkehrende i. H. v. 90% des Tagewerksatzes, max. jedoch 720 €; bis zu 1 Tagewerk/Person förderbar; Eigenanteil des Zuwendungsempfängers mind. 50 € www.lgh.de Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. (LGH) Tel. 0211 30108-315 nacke@lgh.de IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) Tel. 0211 36702-30 ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de Handwerker (-innen), die erstmalig eine selbständige Vollexistenz gründen, Existenzfestiger und -festigerinnen im Handwerk < 3 Jahre StarterScheck Handwerk NRW Kostenlose Gründungs-und Vorhabensberatung durch die HWK im Rahmen der Beantragung einer Bürgschaft (Bürgschaftsbetrag max. 200.000 €) der Bürgschaftsbank NRW GmbH – Kostenloser Check-up zur Risikofrüherkennung nach Bürgschaftszusage durch die HWK Regionale Ansprechpartner: Handwerkskammern NRW www.handwerk-nrw.de/service/ansprechpartner-vor-ort www.bb-nrw.de Bürgschaftsbank NRW GmbH Tel. 02131 5107-0 info@bb-nrw.de Unternehmen (EU-KMU-Definition), Angehörige der freien Berufe sowie Unternehmen in Schwierigkeiten Förderung unternehmerischen Know-hows Allgemeine Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, spezielle Beratungen zu strukturellen Ungleich- heiten sowie Unternehmenssicherungs- beratungen Zuschuss i.H.v. 50% der max. förderfähigen Beratungskosten i. H. v. max. 3.000 € bis 4.000 € (abhängig von Unternehmensalter); bzw. i. H. v. 90% (von max. 3.000 €) bei Unternehmen in Schwierigkeiten www.beratungsfoerderung.info Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel. 06196 908-1570 foerderung@bafa.bund.de Gründerinnen und Gründer als Belegschaftsinitiativen (BI) sowie KMU, jeweils im Rahmen der Unternehmensnachfolge Regionales Wirtschaftsförderungs­ programm (RWP) – Beratung Beratung im Zusammenhang mit einer möglichen Übernahme (2 Phasen: Machbarkeitsstudie und Umsetzungs­ beratung) – Zuschuss i. H. v. max. 50% bzw. 80% (bei BI) der Beratungskosten – Kosten je Tagewerk max. 1.250 € – Je Beratungsphase max. 4 Tagewerke förderbar www.nrwbank.de Service-Center der NRW.BANK Tel. 0211 91741-4800 info@nrwbank.de * Kostenfreie Servicerufnummer.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMTgy