Von der Idee bis zur Förderung

Der Wegweiser für Mutige Der Wegweiser für Mutige 30 NRW.BANK NRW.BANK 31 Glossar Bankübliche Besicherung Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden, Sicherungs­ übereignungen von Maschinen und Bürgschaften. Die Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhand­ lungen zwischen dem Kreditnehmer und dessen Haus- bank vereinbart. Beihilfe In einigen Förderprogrammen werden Subventionen – im EU-Sprachgebrauch „Beihilfen“ – gewährt. Als Beihilfen werden öffentliche Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaft­ lichen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzunternehmen bedeuten, dass eine solche Zuwendung nicht erhält. Beteiligungsfinanzierung Die Beteiligungsfinanzierung ist eine Finanzierungsart, bei der Eigenkapital/Haftkapital von außen in das Unternehmen zugeführt wird. Betriebsmittel Materielle Güter, die zur Produktion oder für den Handel erforderlich sind und entsprechende Kosten verursachen, zum Beispiel Personalkosten, Wareneinkauf, Kosten für Rohstoffe und Werkstoffe, aber auch die Einräumung von Zahlungszielen gegenüber Kunden. Businessplan Ein Businessplan steht am Anfang jeder Gründung. Er enthält alle wichtigen Überlegungen darüber, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll. Eigenkapital Anteil des Kapitals, der den Eigentümern eines Unter­ nehmens gehört, also nicht durch Kredite oder sonstige Geldgeschäfte finanziert wurde. Dieses Kapital steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung und unterliegt auch keiner Rückzahlungspflicht. ERP-Sondervermögen Die Ursprünge des ERP-Sondervermögens gehen auf den Marshallplan aus dem Jahr 1948 zurück. Aus dem damit gebildeten Sondervermögen werden seitdem Gelder vergeben. Es werden Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützt. Fremdkapital Anteil des Kapitals, der anderen Kapitalgebern zuzu­ rechnen ist. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen kurzfristigem, mittelfristigem und langfristigem Fremd­ kapital. Eigen- und Fremdkapital stellen zusammen das Gesamtkapital des Unternehmens dar. Förderprogramme Instrument der Gründungsförderung zu günstigen Konditionen. Bund und Länder wie zum Beispiel NRW bieten zahlreiche Förderprogramme zur Unternehmens­ gründung an. Dazu gehören Darlehen, Beratung sowie Wettbewerbe. Hausbankprinzip Finanzierungshilfen werden über die Hausbank des Antragstellers eingereicht und ausgezahlt. Unabhängig vom Förderprogramm/der Finanzierungshilfe kommt als Hausbank jede Bank oder Sparkasse infrage. Üblicher­ weise ist die Hausbank die kontoführende Bank/ Sparkasse des Antragstellers. Hubs (DWNRW) Hubs sind als Plattformen für konkrete digitale Zu- sammenarbeit vor Ort konzipiert. Sie sollen mit den handelnden Akteuren vor Ort eine gemeinschaft- liche Investition in eine tragfähige Infra- und Finanzie­ rungsstruktur für Start-ups der digitalen Wirtschaft innerhalb von NRW ermöglichen und darüber hinaus auch als Anlaufpunkt für internationale Start-ups fungieren. Kapitalbeteiligungsgesellschaft Unternehmen, deren Geschäftszweck darin besteht, sich gegen eine Rendite befristet an anderen Unternehmen zu beteiligen. KMU Einheitliche Definition zur Abgrenzung von kleinen und mittleren Unternehmen.Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist. KMU erhalten oftmals besonders günstige Zinssätze. Mezzanine-Finanzierung Finanzierungsmittel, die in der Kapitalstruktur zwischen Fremd- und Eigenkapital stehen. Es handelt sich um eine Mischform, bei der Eigen- wie auch Fremdkapital­ anteile miteinander vereint werden. Nachrangdarlehen Finanzierungsinstrument, das im Fall einer Insolvenz gegenüber anderen Darlehensgebern im Rang zurück­ tritt. Das heißt, sein Darlehen wird erst bedient, wenn die anderen Darlehen bedient sind. Für die Beantragung von Nachrangdarlehen wird in der Regel keine Sicher­ heit benötigt. RGZS – Risikogerechtes Zinssystem Die meisten Förderkredite werden nach dem Risiko­ gerechten Zinssystem vergeben. Das bedeutet, dass Unternehmen in Abhängigkeit von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) und den gestellten Sicherheiten einen individuellen Zinssatz zahlen. Sicherheiten Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank bank­ übliche Sicherheiten. Dabei überträgt der Kreditnehmer Teile seines Vermögens beziehungsweise bestimmte Rechte daran auf den Kreditgeber. Venture Capital Beim Risiko- beziehungsweise Beteiligungskapital handelt es sich im Gegensatz zu einem Kredit nicht um Fremdkapital, sondern um vollhaftendes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente. Mit der Risikoübernahme durch den Geldgeber sind auch entsprechende Renditevorstellungen geknüpft. Venture-Debt-Finanzierung Darlehen, bei dem der gesamte Darlehensbetrag erst am Ende der Laufzeit fällig wird. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Zuschüsse Bei einem Zuschuss verzichtet der Geldgeber auf die Rückzahlung des ausgereichten Betrags. Ein Zuschuss verringert den Restfinanzierungsbedarf.

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