Von der Idee bis zur Förderung

Der Wegweiser für Mutige NRW.BANK 19 Der Wegweiser für Mutige 18 NRW.BANK Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums und in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit Darlehensbeträgen ab 5.000 Euro bis zu maximal 25.000 Euro. Beratung und Antragstellung bei teilnehmenden STARTERCENTERN NRW Das NRW/EU.Mikrodarlehen im Fokus Wer kann das NRW/EU.Mikro­ darlehen beantragen? Alle Personen aus Nordrhein-West- falen, die sich in Nordrhein-West- falen als Einzelunternehmen wirt­ schaftlich selbstständig machen wollen – gewerblich oder freiberuf­ lich – oder seit maximal fünf Jahren ein Unternehmen (mittlerweile sind auch GbR antragsberechtigt) betrei- ben, können zur Finanzierung ihres Kleinstunternehmens ein Darlehen beantragen. Wie muss ich vorgehen, um ein NRW/EU.Mikrodarlehen zu erhalten? Eine Antragstellung ist nur über ein teilnehmendes STARTER­ CENTER NRW möglich. Welche STARTERCENTER NRW teilnehmen, sehen Sie hier: www.startercenter.nrw.de Überzeugen das Unternehmens­ konzept und die Gründerpersön­ lichkeit den Berater im STARTER­ CENTER NRW, kann der Gründer dort den Antrag stellen. Das STARTERCENTER NRW prüft die im Antrag enthaltenen Angaben zum Vorhaben auf Plausibilität und Erfolgsaus­ sichten und leitet den Antrag dann mit einer fachlichen Stellungnahme zur Kreditent­ scheidung an die NRW.BANK weiter. EXPERTENTIPPS Wissen Sie – vor dem Finanzierungsgespräch – das, was eine Bank über Sie weiß! Besorgen Sie sich folgende Unterlagen: Eigene SCHUFA-Auskunft Einmal jährlich nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz auf dem Postweg bei der SCHUFA Holding AG, PF 61 04 10, 10927 Berlin anzufordern (kostenlos) oder Auskunft online (kostenpflichtig) auf www.meineschufa.de Eigene Bankauskunft Die Kreditinstitute sind verpflichtet, Ihnen Ihre individuelle Bankauskunft zu erteilen (geregelt in den AGB). Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Mit der Bescheinigung in Steuersachen informiert das Finanzamt darüber, ob eventuell Zahlungsschwierigkeiten mit dem Finanzamt bestehen. Gehen Sie mit diesem Wissen offensiv um: Ein Finanzberater ist beeindruckt, wenn er merkt, dass Sie Ihre Zahlen und Daten kennen! Ihre Bordeauxdogge Wilma war die Initialzündung für die Gründungsidee von Jungunternehmerin Hanna Owczarchak. Die Gründung von „Wilmas feine Häppchen“ – Hundekekse mit Bioanspruch – gelang mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen. Wie bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag auf jeden Fall vor Beginn des Vorhabens bei der NRW.BANK vorliegen. Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung, zum Beispiel der Kauf von Inventar oder Waren. Was bedeutet die Begleitberatung für Gründerinnen und Gründer? Eine obligatorische Begleitberatung des Gründungsvorhabens durch einen Coach ist integrativer Bestandteil des NRW/EU.Mikrodarlehens. Die meisten Gründerinnen und Gründer sind Fachleute auf ihrem Gebiet, haben aber oft- mals keine kaufmännische Vorbildung. Ein erfahrener Berater – zum Beispiel ein Coach aus dem Netzwer k „Senior Coaching NRW“ oder ein freiberuflicher Berater – kann die Gründerin beziehungsweise den Gründer hier vor teuren Anfängerfehlern bewahren. Die Begleitberatung erfolgt über mindestens zwei Jahre ab Auszahlung des Darlehens. Hierbei sollen sich die Partner ab Ver- tragsabschluss mindestens vierteljährlich treffen und die aktuelle Lage sowie die kaufmännischen Zahlen analysieren und die nächsten Schritte planen.

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