Wohnungsmarktbericht NRW 2017

Wohnungsmarktbericht NRW 2017  63 Entwicklung des Wohnungsangebots 62 Wohnungsmarktbericht NRW 2017 Entwicklung des Wohnungsangebots 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Daten: IT.NRW (Bautätigkeitsstatistik) NRW.BANK 2017 Wohnungen sonstige Unternehmen/Körperschaften Wohnungsunternehmen/Bauträger private Haushalte Abb. 3.4.7: Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern nach Art des Bauherren 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Abb. 3.4.8: Neubau von Geschosswohnungen nach Art des Bauherren 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Daten: IT.NRW (Bautätigkeitsstatistik) NRW.BANK 2017 Wohnungen private Haushalte Wohnungsunternehmen sonstige Unternehmen/Körperschaften In den Großstädten der Rheinschiene, des Ruhrgebiets, in Münster sowie Teilen Ostwestfalens werden die meisten Geschosswohnungen dagegen von Wohnungs- unternehmen gebaut. Private Investoren spielen hier eine eher untergeordnete Rolle – in Düsseldorf liegt ihr Anteil an allen Fertigstellungen bei unter 10 Prozent, in Köln bei rund 15 Prozent. Das ist auch darauf zurück- zuführen, dass private Investoren dort schlechtere Chancen haben, an Bauland zu gelangen, weil hier die Preise höher und Konkurrenz durch Makler und profes- sionelle Investoren sehr hoch ist. Gerade bei größeren Flächen tendieren die Kommunalverwaltungen angesichts ihrer Personalengpässe eher dazu, die Entwicklung großen Unternehmen zu überlassen, statt die Flächen mit hohem Aufwand aufzuteilen und einzeln an kleinere und private Investoren zu vermarkten. Auch wenn die Wohnungsunternehmen also in der Summe den Markt dominieren, haben private Bauherren – mit Ausnahme der Jahre 2012 und 2014 – wesentlich zur Renaissance des Geschosswohnungsbaus beigetragen. Hinzu kommt die wachsende Bedeutung sonstiger Bauherren. Das sind in der Regel Kommunen und soziale Träger, die im öffentlichen Auftrag tätig sind, oder Unternehmen außerhalb der Wohnungswirtschaft, die im Geschosswohnungsbau derzeit ein interessantes Geschäftsfeld sehen. Sie waren zuletzt für rund 10 Prozent des Neubaus verantwortlich. Abb. 3.4.9: Anteil privater Investoren an allen fertiggestellten Geschosswohnungen 2014–2016 (inkl. Wohnheime) bis 20% (91) 21 bis 40% (107) 41 bis 60% (74) 61 bis 80% (48) mehr als 80% (76) NRW: 30% Daten: IT.NRW NRW.BANK 2017 Soziale Wohnraumförderung: Ähnliche Investorenstruktur wie im Gesamtmarkt Ähnlich wie im gesamten Geschosswohnungsbau hatten die professionellen Wohnungsunternehmen 47 auch am öffentlich geförderten Mietwohnungsbau bei Weitem den größten Anteil. Mit 58 Prozent der in den vergangenen drei Jahren bewilligten Wohnungen leisteten sie einen maßgeblichen Beitrag zum Wiedererstarken des ge­ förderten Neubaus ab 2013. Bemerkenswert ist dabei die wachsende Bedeutung der kommunalen und kommunal verbundenen Wohnungsunternehmen: Seit Beginn des Jahrzehnts haben sie ihre Aktivitäten im Neubau mehr als verdreifacht und ihren Anteil an den Bewilligungen auf 26 Prozent erhöht. Das zeigt, dass viele Städte und Kreise ihre Wohnungsunternehmen wieder als wertvolles Instrument kommunaler Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik begreifen, mit denen sie gezielte Angebote schaffen und schwierige Flächen entwickeln können. Im selben Zeitraum haben die privaten Investoren 47 ihre bis dahin führende Rolle im sozialen Wohnungsbau eingebüßt, holten aber auf und erreichten zuletzt wieder einen Anteil von 32 Prozent aller bewilligten Wohnungen. Ähnlich wie im gesamten Neubau gibt es hier zudem ein deutliches Stadt-Land-Gefälle: In Köln und Düsseldorf tragen private Investoren nicht mehr als 10 Prozent zum Förderergebnis bei, in anderen Groß- städten aber 40 Prozent und mehr. In vielen ländlichen Kleinstädten und Gemeinden, wo es häufig weder ge- werbliche noch Wohnungsunternehmen gibt, wird preis- gebundener Mietwohnraum ausschließlich von privaten Investoren errichtet. 47 Die Investorenanalyse der NRW.BANK wird im jährlichen Bericht „Soziale Wohnraumförderung“ dargestellt. Die Typisierung ähnelt den Kategorien von IT.NRW. Zusätzlich differenziert die NRW.BANK noch zwischen verschiedene Arten von Wohnungsunternehmen (kommunale, privatgewerbliche, Genossenschaften, sonstige). Als private Investoren werden natürliche Personen mit einem Gesamt­ engagement (Fördervolumen) in der Wohnraumförderung von höchstens 10 Millionen Euro eingestuft.

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