Wohnungsmarktbericht NRW 2017
Entwicklung der Wohnungsnachfrage Entwicklung der Wohnungsnachfrage Wohnungsmarktbericht NRW 2017 13 12 Wohnungsmarktbericht NRW 2017 In vielen Klein- und Mittelstädten kompensiert der Zuzug kaum die Geburtendefizite Zwischen diesen Extremen gibt es Kommunen mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Ein typisches Muster findet sich in vielen Mittelstädten in ländlicheren Regionen und in den Umlandzonen der Großstädte, etwa um Düsseldorf (Abb. 1.2.2c): Prägend sind hier leichte Wanderungsgewinne aus der Binnenwanderung (z. B. aus dem ländlichen Umland oder einer benachbarten Großstadt), die aber nicht immer ausreichen, um das Geburtendefizit zu kompensieren. Erst die internationale Migration der vergangenen Jahre konnte den negativen Saldo ausgleichen. Wenn diese zurückgeht, können die Umlandzonen der wirtschaftsstarken, teuren Großstädte wohl noch für einige Zeit mit erhöhtem Zuzug aus der Kernstadt rechnen. 7 Die ländlichen Mittelstädte sind dagegen abhängiger von ihrer eigenen Attraktivität als Arbeits- und Wohnstandort. Kommunen und Regionen sollten Wanderungsströme genau beobachten Diese demografische Unsicherheit erschwert die Investitionsplanung der Wohnungswirtschaft und die Entwicklung langfristiger Stadtentwicklungsstrategien. Unterstützende planerisch-strategische Instrumente wie eine Wohnungsmarktbeobachtung können hier eine große Hilfe sein. Integrationsschlüssel und Wohnsitzauflage regeln regionale Verteilung der Flüchtlinge Berechenbarer, da behördlich geregelt, ist die Verteilung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Land. Bis August 2016 wurden Schutzsuchende nach der Erster- fassung primär nach Einwohnerproporz auf die Gemein- den verteilt. Seither gilt der sogenannte Integrations- schlüssel 8 , der im Vergleich zum alten Zuweisungs- schlüssel die Großstädte, aber auch viele Mittelstädte etwas entlastet. Seit Einführung der Wohnsitzauflage im Jahr 2016 sind Flüchtlinge auch nach ihrer Anerkennung verpflichtet, noch drei Jahre in der Zuweisungsgemeinde wohnen zu bleiben. 9 Die Verpflichtung entfällt, wenn eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufgenommen wurde; Ausnahmen sind auch aus familiären Gründen möglich. Die Bestandserhebungen der Bezirksregierung Arns- berg legen nahe, dass die Verteilung einigermaßen gleichmäßig gelingt – mit leicht überdurchschnittlichen Anteilen im wirtschaftsstarken Münsterland und vorderen Ostwestfalen, aber auch in altindustriellen Regionen mit überdurchschnittlichem Wohnungsleerstand. Allerdings fehlen in diesen Daten zum Beispiel Personen, die im Familiennachzug einreisen oder aus anderen Bundeslän- dern zugezogen sind. Zur Schätzung der tatsächlichen regionalen Verteilung wird deshalb untersucht, wie der Flüchtlingszuzug die Zahl der im Ausländerzentral register erfassten Personen aus den Bürgerkriegs- und Krisenländern verändert hat (Abb. 1.2.3). Hier zeigt sich doch eine gewisse Schwerpunktbildung in den Groß städten, zumindest im Ruhrgebiet, in Wuppertal und Bielefeld, aber auch in manchen Kreisen. 7 In den 1990er-Jahren führten die Engpässe auf den Wohnungsmärkten der Kernstädte zu einer verstärkten Abwanderung ins Umland. Auch als die Märkte sich wieder entspannten, ebbte die Umlandwanderung nicht sofort ab, sondern – mit regionalen Unterschieden – erst mit ein paar Jahren Verzögerung. 8 Der alte Zuweisungsschlüssel basierte im Wesentlichen auf der Ein- wohnerzahl der Gemeinden. Der Integrationsschlüssel berücksichtigt daneben auch die örtliche Arbeits- und Wohnungsmarktsituation sowie die Zahl der Armutszuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. 9 Bis vor Kurzem genossen anerkannte Schutzberechtigte volle Freizügigkeit. In der Befürchtung, viele Flüchtlinge würden später bevorzugt in die Großstädte ziehen und deren Integrationsfähigkeit überfordern, hat die Landesregierung im Jahr 2016 die bundesrecht- liche Möglichkeit genutzt und mit der Ausländer-Wohnsitzregelungs- verordnung (AWoV) eine Wohnsitzauflage (WSA) eingeführt. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg weist anerkannten Flüchtlingen die Gemeinden als Wohnsitz zu, in die sie zuvor verteilt wurden. Erfolgt die Anerkennung noch in der Landeseinrichtung, werden sie nach dem Integrationsschlüssel verteilt. Von den 245.000 Personen, die in die Kommunen verteilt wurden und dort noch wohnen, fallen 140.300 Personen (57%) unter die Wohnsitzauflage (Stand Oktober 2017). An der WSA gibt es allerdings grundsätzliche Kritik, zum Teil werden auch Zweifel an der Wirksamkeit geäußert. Die neue Landes- regierung prüft laut Presseberichten deshalb deren Abschaffung. 10 Dargestellt sind nur Personen aus Ländern mit Anerkennungschancen (Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Eritrea, Guinea), das heißt, ohne Balkan und Maghreb. Die Karte zeigt, wie sich der Anteil von Personen dieser Länder an der örtlichen Bevölkerung (Bezugsjahr 2014) in den Jahren 2015 und 2016 (d. h. vermutlich in erster Linie durch den Flüchtlingszuzug) verändert hat (Prozent-Punkte). Abb. 1.2.3: Veränderung des Bevölkerungsanteils aus den wichtigsten Flüchtlingsländern 10 an der Gesamtbevölkerung 2014–2016 Daten: IT.NRW (Ausländerzentralregister, Bevölkerung) NRW.BANK 2017 bis 1,0 Prozentpunkte mehr bis 1,4 Prozentpunkte mehr bis 1,8 Prozentpunkte mehr über 1,8 bis 2,3 Prozentpunkte mehr NRW: +1,4 In der Krefelder Innenstadt stand die „Alte Samt weberei“, eine denkmalgeschützte ehemalige Textilfabrik, seit Jahren leer. Schließlich wurde sie von der Montag Stiftung urbane Räume gAG entdeckt, die mit ihrem Programm „Initialkapital“ in Quartieren mit ungewisser Zukunft soziale, kul- turelle und wirtschaftliche Erneuerungsprozesse anstoßen möchte. Im Rahmen eines Pilotprojekts mit der Stadt entstanden Flächen für kreatives Gewerbe, öffentliche Räume für Begegnungen und 37 Wohnungen für unterschiedliche Haus- haltsgrößen, davon 13 mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung. Gefördert wurden auch Quartiersmaßnahmen und der denkmalschutz bedingte Mehraufwand. Samtweberei Krefeld
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